Mit dem Beschluss der Bundesregierung erfolgt die pauschale Anhebung des Kurzarbeitergeldes. Das Kurzarbeitergeld wird von 60 Prozent des ausgefallenen Nettoentgelts künftig auf 70 Prozent erhöht. Nach drei Monaten steigt es für diejenigen, deren Arbeitsausfall mindestens 50 Prozent beträgt. Nach sechs Monaten wird der Satz auf 80 Prozent erhöht. Diese Regelung gilt zunächst bis zum Jahresende. "Unklar ist, welches Problem die Bundesregierung mit diesem teuren Schritt lösen will. Für Arbeitnehmer mit geringen Löhnen, bei denen das Kurzarbeitergeld nicht reicht, um den Lebensunterhalt zu bestreiten, gibt es die Grundsicherung, deren Bezug gerade von der Bundesregierung erleichtert wurde. Das war richtig. Arbeitnehmer mit höheren Löhnen sind existenziell nicht auf ein höheres Kurzarbeitergeld angewiesen. Arbeitgeber, die es leisten können, stocken das Kurzarbeitergeld bereits auf", sagte VWT-Hauptgeschäftsführer Stephan Fauth. Darüber hinaus gebe es Tarifverträge, die die Aufstockung von Kurzarbeitergeld regeln und hier greife der Staat in tarifvertragliche Regelungen ein, so Fauth weiter. Letztendlich werde viel Geld für einen nicht klar definierten Zweck ausgegeben, der von der Bundesagentur für Arbeit abgewickelt werden müsse. Die Agentur sei schon jetzt mit Fluten von Kurzarbeiteranzeigen befasst. Mit der Neuregelung erhöhe sich der immense personelle Aufwand der Agentur – die schon jetzt an der Belastungsgrenze arbeitet – nochmals. Auch der verwaltungstechnische Aufwand steige, denn die Betriebe müssen das Kurzarbeitergeld vorfinanzieren.
"Dass die Arbeitgeber diese Beiträge erst später von der Bundesagentur erstattet bekommen, belastet deren Liquidität. Gerade das können sie derzeit nicht gebrauchen. Die pauschalen Anhebungen des Kurzarbeitergeldes bei 50 Prozent Arbeitsausfall dienen nicht der gezielten Bekämpfung von Notlagen im Einzelfall – was richtig und notwendig wäre – sondern befeuern Erwartungshaltungen an den Sozialstaat, die ihn langfristig finanziell völlig überfordern werden, denn es macht einen Unterschied, ob der Arbeitgeber freiwillig aufstockt oder dies die Solidargemeinschaft mit ihrem Geld tut. Gute Politik muss immer das Morgen im Blick behalten und darf sich nicht in der populären Erfüllung von Wünschen erschöpfen", so der VWT-Hauptgeschäftsführer.
Dr. Ute Zacharias
Verbandssprecherin
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