Die Metall- und Elektroindustrie ist die größte Industriebranche in Deutschland und Thüringen. In Thüringer M+E-Betrieben arbeiten mehr als 80.000 Menschen. Für Betriebe, die Flächentarifbindung wünschen, verhandelt der VMET mit der IG Metall die Flächentarifverträge etwa zu Vergütungen, Arbeitszeiten, Urlaub, Einsatzdauer von Zeitarbeit. Mit den Tarifverhandlungen erfüllen beide Tarifvertragsparteien einen gesetzlichen Zweck, nämlich das Recht, unabhängig vom Staat einheitliche Arbeitsbedingungen für einen Industriebereich festzulegen.
Das Grundgesetz ermächtigt in Art. 9 Abs. 3, dass Tarifvertragsparteien Koalitionen bilden dürfen. Den Zweck von Koalitionen beschreibt der Gesetzgeber wie folgt: "Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet." Dieses Recht heißt Tarifautonomie, sie ist im Tarifvertragsgesetz konkretisiert. Die Geburtsstunde der Tarifautonomie schlug vor ca. 100 Jahren, am 15. November 1918. An diesem Tage schlossen Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften das wegweisende Stinnes-Legien-Abkommen, mit dem sie sich gegenseitig anerkannten. Infolge dieser Vereinbarung hatte der Staat entschieden, dass Koalitionen eigenverantwortlich speziell auf eine bestimmte Branche zugeschnittene kollektive Arbeitsbedingungen mit normativem Charakter aushandeln dürfen und sollen. Im Nationalsozialismus wurde dieses Recht wieder aufgehoben. Im Arbeitsleben der ehemaligen DDR gab es ebenfalls keine freien Koalitionen, die Arbeitsbedingungen waren staatlich festgesetzt. Seit dem 1. Juli 1990 gelten Koalitionsfreiheit und Tarifautonomie aufgrund des zwischen den damaligen beiden deutschen Staaten geschlossenen Staatsvertrages über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion auch wieder in Thüringen.
Auch wenn der Arbeitgeberverband und die Gewerkschaft unterschiedliche Interessen vertreten: sie eint ein Ziel, auch nach hartem Ringen in einer Tarifrunde den bestmöglichen Kompromiss zu schließen. Denn die M+E-Branche soll erfolgreich sein, soll im internationalen Wettbewerb weiter an der Spitze stehen. Denn nur dann können die Unternehmen gut wirtschaften, nur dann können sie in der Transformation zur digitalen und klimaneutralen Industrie Arbeitsplätze am heimischen Standort halten und neue Arbeitsplätze schaffen.
Für tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer soll die Tarifpartnerschaft Vorteile haben. Als Arbeitgeberverband streben wir zum einen den betrieblichen Frieden an, indem wir durch den Flächentarif grundlegende Arbeitsbedingungen regeln. Ein Arbeitgeber muss also in den tariflich geregelten Themen nicht mehr mit jedem einzelnen Mitarbeiter oder mit dem Betriebsrat eine Vereinbarung verhandeln. Das entlastet die Personalabteilungen und sorgt für vergleichbare Arbeitsbedingungen in der Branche. Außerdem kann die IG Metall während der Laufzeit der Tarifverträge nicht bestreiken.
Eine erfolgreiche Tarifpartnerschaft besteht da, wo nach der Maxime verfahren wird: Faire Tarifverträge – für beide Seiten.
Marktbedingungen sind zunehmenden Veränderungen unterworfen. Dementsprechend brauchen auch flächentarifgebundene Betriebe Öffnungsklauseln in tariflichen Bedingungen, um auf besondere wirtschaftliche Situationen angemessen in einem wirtschaftlich leistbaren Maß reagieren zu können. Dies betrifft nicht nur eine akute schwierige wirtschaftliche Lage, sondern auch die Begleitung eines ggf. mehrjährigen Veränderungsprozesses etwa in der Anpassung an ein neues Marktsegment oder ein neues Geschäftsmodell. VMET und IG Metall haben den flächentarifvertraglichen Rahmen bereit gestellt, um im betrieblichen Einzelfall miteinander passgenaue betriebliche Sonderlösungen zu verhandeln und in Ergänzungs- oder Unternehmenssicherungstarifverträgen vereinbaren zu können - im Interesse der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, der Innovationsfähigkeit und der Investitionsbedingungen am Industriestandort Thüringen. Hierzu zählen etwa flexible Arbeitszeitregelungen und differenzierte Lösungen für Tariferhöhungen.
Nur mit diesen Öffnungen des Flächentarifvertrages für flexible betriebliche Tarifpolitik im wirtschaftlichen Bedarfsfall gelingt es, die Akzeptanz des Flächentarifvertrages bei den verbandlichen Mitgliedsunternehmen immer wieder zu gewinnen und zu erhalten.
Die Metall- und Elektroindustrie steht vor unverändert großen Herausforderungen. Digitalisierung und Dekarbonisierung bedeuten für alle Unternehmen einen intensiven Strukturwandel. Dass durch technologische Weiterentwicklung Altes abgelöst wird und Neues entsteht, ist keine neue Erfahrung – und eine Aufgabe, die die deutsche Metall- und Elektroindustrie mehr als einmal erfolgreich bewältigt hat. Dennoch zeichnet sich die wirtschaftliche Lage durch große Unsicherheiten und große Heterogenität aus. Die Unternehmen der M+E-Industrie produzieren heute 15 Prozent weniger als noch 2018. Die Beschäftigung ist aber nahezu stabil geblieben – die Zahl der Arbeitsplätze ist lediglich um drei Prozent gesunken. Das zeigt, dass die Unternehmen trotz Corona und Teilemangel an Beschäftigung festhalten. Klar ist aber, dass dies trotz aller Unterstützung durch Kurzarbeitsregelungen viele Betriebe ausgelaugt hat. Dabei ist noch gar nicht berücksichtigt, dass die Investitionen in den Strukturwandel erst einmal verdient werden müssen. Die Metall- und Elektroindustrie steht vor großen Herausforderungen. Diese können wir nur zusammen bewältigen. Dazu muss man aber erst einmal die tatsächliche Lage zur Kenntnis nehmen, statt sie sich schön zu reden.
Die Folgen der Corona-Pandemie und die des Krieges in der Ukraine können wir nur zusammen meistern. Deshalb läuft die Tarifkampagne unter dem Motto "Zusammen nach vorn". Für die Kommunikation in den Betrieben stellen wir Ihnen wieder einige Materialien zur Verfügung. Das sind:
Diese Materialien finden Sie unter "Aktuelles & Fakten".
Weitere Informationen unter:
Ihnen fehlt die Zugriffsberechtigung für diesen Bereich/diese Datei.
In diesem Navigationsbereich finden Sie folgende Informationen und Unterlagen:
(Sammlung aktueller Tarifverträge des VMET mit der IG Metall für die Betriebe, die das EntgeltRahmenAbkommen eingeführt haben)
(Sammlung aktueller Mitgliederinformationen Tarifwesen des VMET zur Tarifpolitik)
(Sammlung der Sonderrundschreiben der letzten Tarifrunde)
(Sammlung der ERA-Informationsbriefe und der ERA-Arbeitshilfen)
Die Tarifverträge der M+E-Industrie in Thüringen sind unter dem Navigationspunkt "Verträge mit IGM" eingestellt und für unsere Mitgliedsunternehmen jederzeit abrufbar.
Einzelne Druckexemplare können Sie bei uns mit einem Bestellschein anfordern.
Lossiusstraße 1
99094 Erfurt
E-Mail: info@vmet.de
Tel.: 0361 6759-0
Fax: 0361 6759-222
Mo-Do: 8-17 Uhr, Fr: 8-15 Uhr