Die Metall- und Elektroindustrie ist die größte Industriebranche in Deutschland und Thüringen. In Thüringer M+E-Betrieben arbeiten mehr als 80.000 Menschen. Für Betriebe, die Flächentarifbindung wünschen, verhandelt der VMET mit der IG Metall die Flächentarifverträge etwa zu Vergütungen, Arbeitszeiten, Urlaub, Einsatzdauer von Zeitarbeit. Mit den Tarifverhandlungen erfüllen beide Tarifvertragsparteien einen gesetzlichen Zweck, nämlich das Recht, unabhängig vom Staat einheitliche Arbeitsbedingungen für einen Industriebereich festzulegen.
Das Grundgesetz ermächtigt in Art. 9 Abs. 3, dass Tarifvertragsparteien Koalitionen bilden dürfen. Den Zweck von Koalitionen beschreibt der Gesetzgeber wie folgt: "Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet." Dieses Recht heißt Tarifautonomie, sie ist im Tarifvertragsgesetz konkretisiert. Die Geburtsstunde der Tarifautonomie schlug vor ca. 100 Jahren, am 15. November 1918. An diesem Tage schlossen Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften das wegweisende Stinnes-Legien-Abkommen, mit dem sie sich gegenseitig anerkannten. Infolge dieser Vereinbarung hatte der Staat entschieden, dass Koalitionen eigenverantwortlich speziell auf eine bestimmte Branche zugeschnittene kollektive Arbeitsbedingungen mit normativem Charakter aushandeln dürfen und sollen. Im Nationalsozialismus wurde dieses Recht wieder aufgehoben. Im Arbeitsleben der ehemaligen DDR gab es ebenfalls keine freien Koalitionen, die Arbeitsbedingungen waren staatlich festgesetzt. Seit dem 1. Juli 1990 gelten Koalitionsfreiheit und Tarifautonomie aufgrund des zwischen den damaligen beiden deutschen Staaten geschlossenen Staatsvertrages über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion auch wieder in Thüringen.
Auch wenn der Arbeitgeberverband und die Gewerkschaft unterschiedliche Interessen vertreten: sie eint ein Ziel, auch nach hartem Ringen in einer Tarifrunde den bestmöglichen Kompromiss zu schließen. Denn die M+E-Branche soll erfolgreich sein, soll im internationalen Wettbewerb weiter an der Spitze stehen. Denn nur dann können die Unternehmen gut wirtschaften, nur dann können sie in der Transformation zur digitalen und klimaneutralen Industrie Arbeitsplätze am heimischen Standort halten und neue Arbeitsplätze schaffen.
Für tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer soll die Tarifpartnerschaft Vorteile haben. Als Arbeitgeberverband streben wir zum einen den betrieblichen Frieden an, indem wir durch den Flächentarif grundlegende Arbeitsbedingungen regeln. Ein Arbeitgeber muss also in den tariflich geregelten Themen nicht mehr mit jedem einzelnen Mitarbeiter oder mit dem Betriebsrat eine Vereinbarung verhandeln. Das entlastet die Personalabteilungen und sorgt für vergleichbare Arbeitsbedingungen in der Branche. Außerdem kann die IG Metall während der Laufzeit der Tarifverträge nicht bestreiken.
Eine erfolgreiche Tarifpartnerschaft besteht da, wo nach der Maxime verfahren wird: Faire Tarifverträge – für beide Seiten.
Marktbedingungen sind zunehmenden Veränderungen unterworfen. Dementsprechend brauchen auch flächentarifgebundene Betriebe Öffnungsklauseln in tariflichen Bedingungen, um auf besondere wirtschaftliche Situationen angemessen in einem wirtschaftlich leistbaren Maß reagieren zu können. Dies betrifft nicht nur eine akute schwierige wirtschaftliche Lage, sondern auch die Begleitung eines ggf. mehrjährigen Veränderungsprozesses etwa in der Anpassung an ein neues Marktsegment oder ein neues Geschäftsmodell. VMET und IG Metall haben den flächentarifvertraglichen Rahmen bereit gestellt, um im betrieblichen Einzelfall miteinander passgenaue betriebliche Sonderlösungen zu verhandeln und in Ergänzungs- oder Unternehmenssicherungstarifverträgen vereinbaren zu können - im Interesse der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, der Innovationsfähigkeit und der Investitionsbedingungen am Industriestandort Thüringen. Hierzu zählen etwa flexible Arbeitszeitregelungen und differenzierte Lösungen für Tariferhöhungen.
Nur mit diesen Öffnungen des Flächentarifvertrages für flexible betriebliche Tarifpolitik im wirtschaftlichen Bedarfsfall gelingt es, die Akzeptanz des Flächentarifvertrages bei den verbandlichen Mitgliedsunternehmen immer wieder zu gewinnen und zu erhalten.
Vorfeldkommunikation für die Tarifrunde 2024
Zahlen, Daten, Fakten zur volkswirtschaftlichen Lage:
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Materialien zur Tarifrunde
Hürden-Video
"Wir dürfen unseren Unternehmen nicht noch mehr Hürden in den Weg stellen." ⇒ Video
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In diesem Navigationsbereich finden Sie folgende Informationen und Unterlagen:
(Sammlung aktueller Tarifverträge des VMET mit der IG Metall für die Betriebe, die das EntgeltRahmenAbkommen eingeführt haben)
(Sammlung aktueller Mitgliederinformationen Tarifwesen des VMET zur Tarifpolitik)
(Sammlung der Sonderrundschreiben der letzten Tarifrunde)
(Sammlung der ERA-Informationsbriefe und der ERA-Arbeitshilfen)
Die Tarifverträge der M+E-Industrie in Thüringen sind unter dem Navigationspunkt "Verträge mit IGM" eingestellt und für unsere Mitgliedsunternehmen jederzeit abrufbar.
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