Das Bundesgesundheitsministerium legte einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) vor. Darin sollen Pflegediensten und Altenheimen höhere Löhne für Pflegekräfte gesetzlich vorgeschrieben werden. "Bundesgesundheitsminister Spahns Vorstoß sieht vor, dass Pflegeanbieter kein Geld mehr aus der Pflegeversicherung erhalten, wenn sie sich nicht Tarifverträgen unterwerfen. Faktisch würde er sie damit zwingen, sich entweder an eine Lohnregelung der Gewerkschaft Verdi für die Pflegebranche zu binden oder an den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes. Täten sie das nicht, müssten die Betriebe wohl schließen – oder sich auf reiche Privatkundschaft beschränken. Ein solches Vorhaben lehnen wir ab. Auch in der Pflege werden Löhne nicht vom Staat festgelegt", sagte VWT-Hauptgeschäftsführer Stephan Fauth.
Hinzu komme, so Fauth weiter, dass in der Pflegebranche der Anteil der Gewerkschaftsmitglieder bei Verdi und den Christlichen Gewerkschaften bundesweit unter fünf Prozent liege. "Viele Pflegedienste in Thüringen sind Mitglied im bpa-Arbeitgeberverband und wenden freiwillig die Arbeitsvertragsregeln (AVR) des bpa-Arbeitgeberverbandes an. Zwischen 2015 und 2019 seien die Löhne in der Pflegebranche um 18,6 Prozent gestiegen; in Thüringen um 27 Prozent. Dies führte in den letzten vier Jahren zu erheblichen Gehaltssteigerungen in diesen Unternehmen. Danach beträgt das Einstiegsgehalt für eine Pflegefachkraft seit 1. März 3.196 Euro. Das ist ein Gehalt, das durchaus konkurrenzfähig ist", so VWT-Hauptgeschäftsführer Fauth.
Dr. Ute Zacharias
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