"Grundrentenpläne sind ungeeignet, um gegen Altersarmut vorzugehen."
Medieninformation
Zum Entwurf des Grundrentengesetzes des Bundes sagte VWT-Hauptgeschäftsführer Stephan Fauth: "Grundrentenpläne sind ungeeignet, um gegen Altersarmut vorzugehen"
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales legte den Entwurf des Grundrentengesetzes (GruReG) vor. Dazu sagte VWT-Hauptgeschäftsführer Stephan Fauth: "Die Grundrentenpläne sind ungeeignet, um die Lebensleistung der Menschen anzuerkennen und gegen Altersarmut vorzugehen. Sie sind ungerecht, unsozial und die Finanzierung ist ungewiss. Hinzu kommt, dass die Zielgruppe der langjährig Beschäftigten ohnehin selten von Altersarmut betroffen ist. Nur ein Prozent aller über 65-Jährigen mit 35 Erwerbsjahren sind auf Grundsicherung im Alter angewiesen. Die Politik müsste hellhörig werden, wenn sogar die Deutsche Rentenversicherung vor einem nicht zu rechtfertigenden Bürokratieaufbau warnt."
Niemand bestreite, so Fauth, dass es Rentnerinnen und Rentner gebe, deren Rente die Lebenshaltungskosten nicht decke. Ursachen dafür seien vielfältig, lägen aber in der Regel in der Vergangenheit. Unser soziales Netz fange diese Fälle mit der Grundsicherung im Alter oder mit Wohngeld auf. Es sei nicht die Aufgabe der gesetzlichen Rentenversicherung, unstete Erwerbsbiografien im Nachgang zu korrigieren. "Die gesetzliche Rentenversicherung ist nach wie vor die wichtigste Säule der Alterssicherung. Immer noch ist das Vertrauen der Bevölkerung in sie hoch. Wenn jetzt – wie durch die vorliegenden Grundrentenpläne geplant – Teilzeitbeschäftigte auf einmal bessergestellt würden als Vollzeitbeschäftigte, wird dieses Vertrauen fahrlässig aufs Spiel gesetzt. Hinzu kommt, dass die Finanzierung nicht geklärt ist. Auf keinen Fall dürfen dafür Beitragsmittel aus der gesetzlichen Rentenversicherung verwendet werden. Die Bundesregierung wäre gut beraten, die Vorschläge der Rentenkommission abzuwarten und neu zu entscheiden", sagte Stephan Fauth.
Dr. Ute Zacharias
Verbandssprecherin
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