Der Mitgliederrat umfasst die Vorstandsmitglieder und höchstens 20 weitere Mitglieder. Bei der Auswahl soll möglichst jede Sparte der Metall- und Elektroindustrie sowie die Verschiedenheit der Interessen nach Betriebsgröße und Region berücksichtigt werden. Die Amtszeit des Mitgliederrates beträgt zwei Jahre, gleichlaufend mit der Amtszeit des Vorstandes.
Die Geschäftsführung des VMET stellt Ihnen, den Mitgliederratsmitgliedern, wesentliche Dokumente der Mitgliederratstätigkeit und Zusatzinformationen in diesen Bereich ein.
Der gesamte Bereich der Mitgliederratsinformation ist nur den Mitgliederratsmitgliedern über das persönliche Passwort zugänglich! Mitglieder haben hierauf keinen Zugriff.
Da der Vorstand Teil des Mitgliederrates ist, haben die Vorstandsmitglieder ebenfalls eine Zugriffsberechtigung auf diesen Teil.
Ihnen fehlt die Zugriffsberechtigung für diesen Bereich/diese Datei.
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