Der Bundeswahlbeauftragte hat als Wahltag für die 13. Sozialversicherungswahlen den 31. Mai 2023 bestimmt.
Der Verband der Wirtschaft Thüringens wird für die Gruppe der Arbeitgeber die entsprechenden Vorschlagslisten bis zum 17. November 2022 bei der AOK PLUS und der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland einreichen. Dies erfolgt in enger Abstimmung mit seinen Mitgliedsverbänden und Kooperationspartnern. Besonderes Augenmerk wird auf eine ausgewogene Branchenvielfalt und das erforderliche Verhältnis der Geschlechter gelegt.
Wir bitten unsere Mitgliedsunternehmen um rege Beteiligung.
Sie als Arbeitgeber und Beitragszahler können in den Selbstverwaltungsgremien aktiv Einfluss in der Sozialversicherung nehmen. Als ehrenamtliche Mitglieder der Selbstverwaltung treffen Sie u.a. Finanz- und Personalentscheidungen in den Sozialversicherungsträgern.
Mit den Sozialwahlen wird entschieden, wer in den paritätisch besetzten Gremien die Arbeitgeber und Versicherten vertritt.
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