Mo-Do: 8-17 Uhr, Fr: 8-15 Uhr
Verbandsmitteilungen
SATZUNG – BEITRAG – BEITRITT

Satzung – Beitrag – Beitritt

Mitglied werden

VMET = Tarifpartei

Eine Verbandsmitgliedschaft im VMET schafft Ihnen die Möglichkeit zum Mitgestalten von Tarifverträgen.

 

VMET = arbeitsrechtlicher Vertreter

Sie erhalten in allen arbeits- und sozialrechtlichen Fragen, gerichtlich und außergerichtlich, honorarfrei und mit eigenen Verbandsjuristen sachkundige Hilfe.

 

VMET = kompetenter Partner

Gesetzliche und tarifliche Vorschriften und Hürden des betrieblichen Alltags; Sie finden die Lösungen und die Umsetzungshilfen im Verband.

 

VMET = wirtschaftspolitische Kraft

Die wirtschaftspolitische Einflussnahme wird auch über den VWT realisiert, der als Interessenvertreter seiner Mitgliedsverbände die Meinung der Arbeitgeber bündelt und damit ihr Sprachrohr ist.

 

VMET = sozialpolitische Interessenvertretung

Mit Ihrer persönlichen Mitwirkung in Selbstverwaltungsgremien der Sozialversicherungsträger und in der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit beteiligen Sie sich an einer gesellschaftlichen Aufgabe.

 

Firmen der Metall- und Elektrobranche, die eine tarifliche Bindung nicht wollen, können dem Allgemeinen Arbeitgeberverband Thüringen e.V. (AGVT) beitreten, mit dem wir unter einem Dach zusammenarbeiten.

 

Die Satzung regelt die Aufgaben und die innere Organisation des VMET.

Zur Deckung des Haushaltes werden Mitgliedsbeiträge erhoben, deren Höhe und Berechnungsweise in der Beitragsordnung festgelegt sind.

Ein Beitritt von Firmen in den Verband erfolgt mit einer Beitrittserklärung.

Die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats ist mittels Formular vorzunehmen.

Für die Beantwortung von Fragen zum Beitritt, zur Beitragsordnung und zur Satzung steht Ihnen die Geschäftsführung gern zur Verfügung.

VMET

Lossiusstraße 1
99094 Erfurt

Kontakt

E-Mail: info@vmet.de
Tel.: 0361 6759-0
Fax: 0361 6759-222

Mo-Do: 8-17 Uhr, Fr: 8-15 Uhr

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