Für Minijobs gilt ab dem 1. Oktober 2022 eine neue Verdienstgrenze. Dadurch ergeben sich für Minijobber sowie Arbeitgeber einige Änderungen und Fragen.
Die Verdienstgrenze beträgt dann 520 Euro (450 Euro bis 30. September) im Monat.
Neu ist auch, dass diese Verdienstgrenze dynamisch ist und sich am Mindestlohn orientiert. Bei einer zukünftigen Mindestlohn-Erhöhung erhöht sich dann auch die Minijob-Verdienstgrenze. Der Mindestlohn beträgt 12 Euro pro Stunde ab 1. Oktober 2022.
In ihren FAQs gibt die Minijob-Zentrale einen Überblick über die neuen Regelungen.
Lossiusstraße 1
99094 Erfurt
E-Mail: info@vmet.de
Tel.: 0361 6759-0
Fax: 0361 6759-222
Mo-Do: 8-17 Uhr, Fr: 8-15 Uhr