Mo-Do: 8-17 Uhr, Fr: 8-15 Uhr
Verbandsmitteilungen

Kurzarbeitergeld: Zugangserleichterungen

Kurzarbeit hat sich als ein wirksames Instrument zur Sicherung von Arbeitsplätzen während der COVID-19-Pandemie gezeigt. Deshalb hat das Bundeskabinett am 27. Juni 2022 die Kurzarbeitergeldzugangsverordnung beschlossen.

Mit der Verordnung werden die Zugangserleichterungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld für weitere drei Monate - bis zum 30.09.2022 - verlängert. Für Unternehmen wird dadurch weiterhin ein niedrigschwelliger Zugang zum Kurzarbeitergeld gewährleistet.

Den Betrieben soll damit auch für den Fall unter die Arme gegriffen werden, falls sich die Lieferkettenproblematik in Folge des Angriffskriegs auf die Ukraine weiter verschärfen sollte.

Die Regelungen im Einzelnen:

  • Die Voraussetzungen für den Zugang zum Kurzarbeitergeld, die in jedem Monat des Bezugs des Kurzarbeitergeldes erfüllt sein müssen, bleiben weiterhin bis zum 30. September 2022 herabgesetzt.
  • Die Zahl der Beschäftigten, die im Betrieb vom Arbeitsausfall betroffen sein müssen, bleibt von "mindestens einem Drittel" auf "mindestens 10 Prozent" abgesenkt und
  • auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden vor der Gewährung des Kurzarbeitergeldes wird weiter vollständig verzichtet.

Die Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Juli 2022 in Kraft und mit Ablauf des 30. September 2022 außer Kraft.

Die übrigen pandemiebedingten Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld laufen hingegen wie vorgesehen am 30. Juni 2022 aus:

  • Die Höchstbezugsdauer beträgt wieder 12 Monate.
  • Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer sind ab 1. Juli 2022 wieder vom Kurzarbeitergeldbezug ausgeschlossen.
  • Die stufenweise Erhöhung des Kurzarbeitergeldes ab dem 4. Bezugsmonat entfällt ersatzlos. Es erfolgt nur noch die Gewährung des Kurzarbeitergeldes nach den Leistungssätzen 1 und 2.
  • Arbeitsentgelt aus einer geringfügigen Beschäftigung (Minijob) erhöht das Ist-Entgelt und wird wieder angerechnet.

Die Presseinformation des BMAS finden Sie hier.

Weitere Informationen zur Kurzarbeit finden Sie auch auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit.

(Quelle: Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen der BA)

VMET

Lossiusstraße 1
99094 Erfurt

Kontakt

E-Mail: info@vmet.de
Tel.: 0361 6759-0
Fax: 0361 6759-222

Mo-Do: 8-17 Uhr, Fr: 8-15 Uhr

Top lockenvelopephone-handsetmagnifiercross-circle