Am 6. Dezember 2021 wurde die Kurzarbeitergeldverlängerungsverordnung (KugverlV) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Sie tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.
Damit gelten bis zum 31. März 2022 insbesondere folgende Erleichterungen:
Bitte beachten Sie, dass andere Sonderregelungen zum 31. Dezember 2021 auslaufen. Zudem hat das Bundesarbeitsgericht zur Frage der Berücksichtigung der Kurzarbeit bei der Urlaubsberechnung geurteilt.
Die BDA hat ihre FAQ zum Kurzarbeitergeld entsprechend aktualisiert. Zur Befristung der Kug-Sonderregelungen beachten Sie bitte auch die aktualisierte Übersicht - Anlage 1- in dem FAQ-Papier.
Lossiusstraße 1
99094 Erfurt
E-Mail: info@vmet.de
Tel.: 0361 6759-0
Fax: 0361 6759-222
Mo-Do: 8-17 Uhr, Fr: 8-15 Uhr
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Instagram. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie müssen den Inhalt von hCaptcha laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Turnstile. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen