Hauptgeschäftsführer Dr. Matthias Kreft zum aktuellen Rentenentwurf: „Weniger Netto vom Brutto für Beschäftigte, Generationenvertrag wird aufgekündigt – stattdessen ist Aktienrente ein richtiger Schritt“
„Der aktuelle Referentenentwurf des Bundesarbeitsministers zeigt, dass der Bundesarbeitsminister gern Geschenke verteilt, aber leider das Thema Arbeit nicht im Blick hat. Die Zusage eines Mindestrentenniveaus von 48 Prozent über 2025 ist nur durch höhere Beiträge in der Rentenversicherung möglich, die von den Beschäftigten und den Arbeitgebern zu zahlen sind. Das bedeutet für die Beschäftigten immer weniger Netto des Einkommens im Portemonnaie. Konkret heißt das, dass die Rentenversicherungsbeiträge wieder eher angehoben werden müssen als ursprünglich geplant“, sagte Hauptgeschäftsführer Dr. Matthias Kreft. Der Generationenvertrag in der Rentenversicherung fuße auf der Grundlage, dass die Lasten von allen – Rentnern und Beitragszahlenden – zu gleichen Teilen zu tragen seien, so Kreft weiter. Dieser Generationenvertrag werde nun aufgekündigt. Leistungsausweitungen – denn nichts anderes bewirke die Haltelinie von 48 Prozent – führen ausschließlich zu Beitragserhöhungen, jedoch nicht zu einem höheren Renteneintrittsalter. „Das ist auch angesichts des demografischen Wandels fahrlässig, da immer weniger sozialversicherungspflichtig Beschäftigte für immer mehr Rentnerinnen und Rentner zahlen. Auch das Argument, man wolle Altersarmut bekämpfen, greift nicht, da unter den Rentnerinnen und Rentnern der Anteil von Grundsicherungs-Empfängern niedriger ist als die Quote der unter 25-Jährigen, die Sozialhilfe beziehen. Hinzu kommt, dass die gesetzliche Rente nur eine Form des Einkommens ist, nicht berücksichtigt werden weitere Einnahmen wie Betriebsrenten, private Vorsorge oder sonstige Vermögen, wie zum Beispiel aus Vermietung“, machte Kreft deutlich.
„Der Einstieg in die Aktienrente ist ein richtiger Weg, kommt allerdings zu spät und erfolgt auf Pump. Der Verweis auf Norwegen und Schweden zieht nicht: Norwegen finanziert seinen Rentenfonds aus den Einnahmen für Erdgas und in Schweden ist die Aktienrente ein verpflichtender Teil der individuellen Altersvorsorge. Um die Rente zu sichern, muss der vorzeitige Renteneintritt nach 45 Beitragsjahren abgeschafft werden. Einstiegshürden für die betriebliche Altersvorsorge sind abzuschaffen. Weiter brauchen wir flankierende Maßnahmen zur Steigerung der privaten Vorsorge“, so der Hauptgeschäftsführer.
Dr. Ute Zacharias
Verbandssprecherin
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