Wie bereits erwartet, hat das Bundesgesundheitsministerium nun den durchschnittlichen Zusatzbeitrag für 2025 bei 2,5 % festgelegt und bekanntgegeben.
Wir haben in der gesetzlichen Krankenversicherung kein Einnahmen-, sondern ein massives Ausgabenproblem. Dieses wurde durch die Gesetzgebungsvorhaben der letzten Jahre weiter verschärft, so dass die Bekanntmachung wenig überraschend ist.
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag erhöht sich damit um 0,8 Prozentpunkte im Vergleich zum Jahr 2024. Die Höhe des tatsächlichen kassenindividuellen Zusatzbeitrags legt jede Krankenkasse selbst fest.
Der drastische Beitragssprung macht erneut deutlich, dass grundlegende Reformen im Gesundheitsbereich nicht länger aufgeschoben werden können. Die BDA setzt sich aktiv für durchgreifende, nachhaltige und kostensenkende Strukturreformen in der gesetzlichen Krankenversicherung ein.
Quelle: BDA
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