Elektronischer Datenaustausch mit Sozialversicherungsträgern - Abschaltung von sv.net zum 30. Juni 2024
Die elektronische Ausfüllhilfe sv.net wird zum 30. Juni 2024 endgültig abgeschaltet.
Ab 1. Juli 2024 steht zukünftig nur noch das SV-Meldeportal als Ausfüllhilfe zum elektronischen Austausch von Meldungen, Beitragsnachweisen, Bescheinigungen und Anträgen nach § 95a SGB IV zur Verfügung. Damit ist zum Beispiel die Übermittlung von Beitragsnachweisen an die Krankenkassen, die Abgabe von Sofortmeldungen, die Beantragung von A-1 Bescheinigungen und der Abruf der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ab 1. Juli d. J. ausschließlich über das SV-Meldeportal möglich.
Eine zeitnahe Anmeldung beim SV-Meldeportal ist für Betriebe und Unternehmen, die die elektronische Ausfüllhilfe nutzen, dringend erforderlich. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung einige Zeit in Anspruch nehmen kann.
Auf der Website der BDA finden Sie nützliche Links, FAQ und Hinweise.
Quelle: BDA
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