Am 18. März 2022 hat der Bundestag in 2. und 3. Lesung den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und anderer Vorschriften entsprechend der Beschlussempfehlung des Bundestagsausschusses für Gesundheit beschlossen (Bundesrat-Drs. 116/22). Ebenfalls am vergangenen Freitag billigte nachmittags der Bundesrat diesen Gesetzesbeschluss.
Damit sind nachstehende Regelungen zu den bereits im Februar 2022 beschlossenen Sonderregelungen hinzugekommen:
Das Gesetz muss noch im Bundesgesetzblatt verkündet werden, bevor die entsprechenden Regelungen am 1. April 2022 in Kraft treten können.
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