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Verbandsmitteilungen

Corona: Geänderte Corona-Arbeitsschutzverordnung

Am 16. März 2022 verabschiedete das Bundeskabinett die geänderte Corona-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV). Sie trat am 20. März 2022 in Kraft und gilt bis einschließlich 25. Mai 2022.

Die Basisschutzmaßnahmen sollen weiterhin auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung in einem Hygienekonzept festgelegt werden, das den Beschäftigten in der Arbeitsstätte entsprechend zugänglich zu machen ist. Zudem gelten die festgelegten Maßnahmen während der Pausenzeit und in den Pausenbereichen.

Insbesondere das regionale Infektionsgeschehen und tätigkeitsspezifische Infektionsgefahren sind bei der Festlegung der Maßnahmen zu berücksichtigen.

Folgende Maßnahmen sollen vom Arbeitgeber berücksichtigt werden:

  • Das Angebot an die Beschäftigten, soweit diese nicht ausschließlich in ihrer Wohnung arbeiten, wöchentlich kostenfrei einen Test durch In-vitro-Diagnostika in Anspruch zu nehmen, die für den direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 bestimmt sind und die auf Grund ihrer CE-Kennzeichnung oder auf Grund einer gemäß § 11 Absatz 1 des Medizinproduktegesetzes erteilten Sonderzulassung verkehrsfähig sind.
  • Die Verminderung betriebsbedingter Personenkontakte, insbesondere durch Vermeidung oder Verringerung der gleichzeitigen Nutzung von Innenräumen durch mehrere Personen; insbesondere ist zu prüfen, ob die Beschäftigten im Fall von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten diese in deren Wohnung ausführen können.
  • Die Bereitstellung medizinischer Gesichtsmasken (Mund-Nasen-Schutz) oder der in der Anlage der Corona-ArbSchV bezeichneten Atemschutzmasken. Ferner muss der Arbeitgeber den Beschäftigten ermöglichen, sich während der Arbeitszeit gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 impfen zu lassen und hat diese über eine Gesundheitsgefährdung bei der Erkrankung an der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) aufzuklären bzw. über die Möglichkeit einer Schutzimpfung zu informieren.

Am 18. März 2022 ist die geänderte Verordnung im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden.

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