Mo-Do: 8-17 Uhr, Fr: 8-15 Uhr
Verbandsmitteilungen

Rückblick: Arbeitskreis Arbeitsmarkt

» Datum:
23.10.2019
» Beginn:
13:30 Uhr
» Dauer:
4:00 h
» Veranstalter:
--
» Veranstaltungsort:
--

Über Jobchancen für Menschen mit Behinderung und Möglichkeiten für Arbeitgeber, ihren Fachkräftebedarf zu decken, informierte sich der Arbeitskreis im Saale Betreuungswerk der Lebenshilfe Jena.

 

Über Jobchancen für Menschen mit Behinderung informierte sich am 23. Oktober 2019 der VWT-Arbeitskreis "Arbeitsmarkt" im Saale-Betreuungswerk Jena. Dessen Geschäftsführerin, Grit Kersten, stellte bei einem Rundgang durch das Unternehmen die vielfältigen Leistungen der Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM) vor: Fahrzeugpflege, digitale Archivierung und Aktenvernichtung, Verpackung, Konfektionierung, Montage, Pflege von Grünanlagen und eine eigene Druckerei.

In eine WfbM werden mit dem Ziel der beruflichen Rehabilitation bzw. als Eingliederungshilfe Menschen als Beschäftigte aufgenommen, die ihrer körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen oder Besonderheiten wegen nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erwerbstätig werden können.

Im Verbund mit der Genossenschaft der Werkstätten für behinderte Menschen Mitte (GDW) ist das Saale-Betreuungswerk in der Lage, auch größere Aufträge anzunehmen, die über das eigene Leistungsportfolio hinausgehen.
GDW-Mitte-Geschäftsführer, Stefan Werner, verwies darauf, dass Arbeitgeber, die durch Aufträge an anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen zur Beschäftigung behinderter Menschen beitragen, 50 Prozent des auf die Arbeitsleistung der Werkstatt entfallenden Rechnungsbetrages auf die Ausgleichsabgabe anrechnen können.

Über die aktuelle Situation am Arbeitsmarkt für Menschen mit einer Behinderung berichtete Holger Bock, Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Jena. Angesichts des zurückgehenden Fachkräftepotenzials warb er für die Einstellung von schwerbehinderten Menschen. Schwerbehinderte Arbeitslose sind im Durchschnitt zwar etwas älter, aber im Mittel auch etwas höher qualifiziert als nicht-schwerbehinderte Arbeitslose.

Das Vorurteil, dass Schwerbehinderte nicht kündbar sind, räumte Mathias Funk, Referent Behindertenpolitik im Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, aus. Zwar bedarf es bei der Kündigung eines schwerbehinderten Menschen  der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Jedoch steht dabei die Vermittlung zwischen den Interessen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern im Vordergrund. Zudem geht bereits seit Jahren die Zahl der Neuanträge kontinuierlich zurück, seit 2015 um insgesamt 17 %.

Das Saale-Betreuungswerk Jena ist Mitglied im Paritätischen Arbeitgeberverband PATT e.V., einem Mitgliedsverband des VWT.

 

Fotos: VWT/Sven Nobereit, Elke Büttner

Veranstaltungsname: Rückblick: Arbeitskreis Arbeitsmarkt
Veranstaltungsort: --
Veranstaltungstermin: 23.10.201913:30 Uhr
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