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Verbandsmitteilungen

Ankündigung des Bundesjustizministeriums zum Nachweisgesetz

Hauptgeschäftsführer Dr. Matthias Kreft begrüßt die Ankündigung des Bundesjustizministeriums, das Nachweisgesetz anzupassen

„Wir begrüßen die angekündigte Änderung des Nachweisgesetzes künftig die Textform zuzulassen und dass der Bundesarbeitsminister seinen Widerstand gegen diese notwendige Entbürokratisierung endlich aufgegeben hat. Der Nachweis über die wesentlichen Arbeitsbedingungen muss dann nicht mehr ausgedruckt, eigenhändig unterschrieben und in Papierform übermittelt werden. Es ist eine gute Nachricht, dass die zahlreichen Forderungen der Wirtschaft berücksichtigt wurden, die für eine spürbare Entlastung in den Unternehmen sorgen werden. Der Alltag für Arbeitgeber und Beschäftigte wird schneller und unbürokratischer. Das Nachweisgesetz anzupassen war überfällig und ein schneller sowie einfach umzusetzender Beitrag zum Bürokratieabbau“, sagte Hauptgeschäftsführer Dr. Matthias Kreft.

 

Dr. Ute Zacharias
Verbandssprecherin
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