Bundesgesundheitsministerium und Bundesfinanzministerium haben einen Entwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes vorgelegt.
Die bisherigen auf die Corona-Pandemie bezogenen Sonderregelungen sind bis zum 23. September 2022 befristet. Da im bevorstehenden Herbst und Winter mit einem Anstieg der COVID-19-Fälle gerechnet wird, haben die Bundesministerien in der vergangenen Woche einen Vorschlag für die Fortentwicklung des Infektionsschutzgesetzes vorgelegt. Deutschland soll damit besser auf die nächsten Monate vorbereitet werden.
Nähere Informationen und Details zu den beabsichtigten wesentlichen Schutzmaßnahmen, die vom 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023 gelten sollen, können Sie der Pressemitteilung entnehmen.
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