Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hat ihren Fragen- und Antworten-Katalog zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) aktualisiert - Fassung vom 7. Juli 2022.
Die Aktualisierung berücksichtigt die zwischenzeitlich vom Bundesarbeitsministerium (BMAS) genehmigten Gemeinsamen Grundsätze für die Meldung von Arbeitsunfähigkeitszeiten im Rahmen des Datenaustausches (eAU - § 109 Abs.1 SGB IV i.V.m. § 125 Abs. 5 SGB IV) sowie die Verpflichtung der Vertragsärzte zur Nutzung des eAU-Verfahrens gemäß Bundesmantelvertrag Ärzte seit dem 1. Juli 2022.
Zum eAU-Verfahren für Arbeitgeber hat die BDA einen Erklärfilm und der AOK Bundesverband ein Kurzvideo veröffentlicht. Hier wird das Verfahren anschaulich erklärt.
Quelle: BDA
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