Die Tarifvertragsparteien der Thüringer Metall- und Elektroindustrie haben sich heute auf eine Lösung zur Festlegung
der wöchentlichen Arbeitszeit mittels freiwilliger Betriebsvereinbarung verständigt. Die Tarifvereinbarung regelt die Fest-
setzung der Arbeitszeit, die damit verbundene Kostenkompensation und auch verschiedene Maßnahmen für eine
höhere Flexibilität. Erstmals geschieht dies über freiwillige Betriebsvereinbarungen. Dabei sind sehr vielfältige betrieb-
liche Lösungen möglich. Es gibt einen Rahmen für die betrieblichen Vereinbarungen.
Arbeitgeber und Betriebsrat können mittels freiwilliger Betriebsvereinbarung Verkürzungsschritte hin zur tariflichen
35-Stunden-Woche der westlichen Tarifgebiete vereinbaren. Dabei sind sehr vielfältige differenzierende betriebliche
Lösungen möglich. Ohne freiwillige Betriebsvereinbarung bleibt die bisherige im Flächentarifvertrag vereinbarte
Wochenarbeitszeit bestehen.
"Diese Tarifvereinbarung war möglich, weil der Bandbreite der tarifgebundenen Betriebe der Thüringer Metall- und
Elektroindustrie Rechnung getragen wurde. Das gelang durch die Öffnung des Flächentarifvertrages zugunsten betrieb-
licher Vereinbarungen. Nur mit dem Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe am Thüringer Standort sind die
Arbeitsplätzesicher und weiterhin gute Einkommen möglich. Beide Tarifvertragsparteien haben wesentliche Zugeständ-
nisse gemacht und so diese Einigung ermöglicht. Die vereinbarte Lösung zeigt, dass die Tarifparteien in der Lage sind,
innerhalb des Flächentarifes Antworten auf komplexe Themen und tragfähige Kompromisse zu finden", sagte VMET-
Vorstandsvorsitzender Thomas Kaeser.
Dr. Ute Zacharias
Verbandssprecherin
T 0361 6759-153
M 0173 8899743
Lossiusstraße 1
99094 Erfurt
E-Mail: info@vmet.de
Tel.: 0361 6759-0
Fax: 0361 6759-222
Mo-Do: 8-17 Uhr, Fr: 8-15 Uhr