Ab dem 1. Januar 2022 startete die Pilotierung des Abrufs der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung der Arbeitgeber von den Krankenkassen und ist ab dem 1. Juli 2022 obligatorisch. In der Übergangsphase (Pilotierung) vom 1. Januar 2022 bis 30. Juni 2022 kann der Arbeitgeber sowohl nach dem alten als auch dem neuen Verfahren Arbeitsunfähigkeiten abrufen bzw. sich vorlegen lassen.
Alle wichtigen Fragen und Antworten für Arbeitgeber zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) hat die BDA in ihren FAQs zusammengefasst, die ständig aktualisiert werden.
Die BDA ist mit allen Beteiligten (Kassenärztliche Bundesvereinigung, GKV-Spitzenverband, Bundesministerium für Gesundheit, Bundesministerium für Arbeit und Soziales) im Austausch und begleitet den Prozess der Einführung für die Arbeitgeber.
Quelle: BDA
Lossiusstraße 1
99094 Erfurt
E-Mail: info@vmet.de
Tel.: 0361 6759-0
Fax: 0361 6759-222
Mo-Do: 8-17 Uhr, Fr: 8-15 Uhr