Die Vierte Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung (4. KugÄV) wurde am 28. September im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Sie trat am 29. September 2021 in Kraft.
Mit der 4. KugÄV werden bis zum 31. Dezember 2021 die Erleichterungen beim Zugang zum Kurzarbeitergeld, die bisher auf Betriebe begrenzt waren, die die Kurzarbeit bis zum 30. September 2021 eingeführt haben, auf alle Betriebe unabhängig vom Zeitpunkt der Einführung der Kurzarbeit ausgeweitet und die volle Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge bis zum 31. Dezember 2021 verlängert.
Aus diesem Anlass hat die BDA ihre FAQ zum Kurzarbeitergeld entsprechend aktualisiert.
Das FAQ-Papier finden Sie hier.
Quellen:
BDA, BMAS
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