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Verbandsmitteilungen

VWT-Hauptgeschäftsführer Stephan Fauth zur Homeoffice-Pflicht in der neuen Corona-Arbeitsschutzverordnung

Zu den vereinbarten Verschärfungen der Corona-Regeln der Ministerpräsidentenkonferenz mit der Bundeskanzlerin sagte VWT-Hauptgeschäftsführer Stephan Fauth speziell zu den neuen Regelungen zum Homeoffice in der Wirtschaft:

"Die Homeoffice-Regel für die Wirtschaft ist überflüssig, denn sie bildet den Status quo der Betriebe ab. Diese Regel erhöht den bürokratischen Aufwand in den Betrieben weiter. Seit Wochen arbeiten Unternehmen auf der Basis von Pandemiekonzepten. Wissenschaftlich nachgewiesen ist, dass das Infektionsgeschehen in Unternehmen mit zwei bis vier Prozent gering ist. Hotspots sind nachweislich in Alten- und Pflegeheimen, und auch im öffentlichen Nahverkehr ist noch Luft nach oben."

"Betriebe bieten Homeoffice dort an, wo es möglich, betrieblich sinnvoll und praktikabel sei", so Fauth weiter. "Die neue Verordnung regele, dass es der Arbeitgeber anbieten müsse. Zielführend dabei ist, dass der Beschäftigte das Angebot auch annimmt. Er ist dazu nicht verpflichtet und der Arbeitgeber kann den Beschäftigten nicht zwingen. Offen ist, wie diese neue Regel seitens der Thüringer Landesregierung umgesetzt werde", so Fauth.

Dr. Ute Zacharias
Verbandssprecherin
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