Das Bundeskabinett hat am 9. Juni 2021 die Dritte Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung mit nachstehenden Änderungen beschlossen:
Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hatte hierzu bereits Stellung genommen. "Wichtig ist, dass auch diese Verlängerungen der Kurzarbeitergeld-Regelungen durch den Bundeshaushalt finanziert werden. Dafür muss zwingend das Defizit in der Arbeitslosenversicherung durch einen Bundeszuschuss ausgeglichen werden", so die BDA.
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