Dritte Verordnung über die Verlängerung der Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld - Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt und Informationen der BA
Die Dritte Verordnung über die Verlängerung der Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und trat am 1. Januar 2025 in Kraft.
Die Bundesagentur für Arbeit hat hierzu eine Weisung (Weisung 202412026 vom 27. Dezember 2024 "Befristete Verlängerung der Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld") veröffentlicht und die FAQ auf ihrer Internetseite ergänzt.
Es wird u.a. erläutert, welche Wirkungen Unterbrechungen der Kurzarbeit haben.
FAQ Unternehmen:
FAQ Arbeitnehmende:
Bei Fragen steht der Operative Service (KIA-Team) der zuständigen Arbeitsagentur gern zur Verfügung.
Lossiusstraße 1
99094 Erfurt
E-Mail: info@vmet.de
Tel.: 0361 6759-0
Fax: 0361 6759-222
Mo-Do: 8-17 Uhr, Fr: 8-15 Uhr
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