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Verbandsmitteilungen

31. März - Frist für die Anzeige für die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen und die Zahlung der Ausgleichsabgabe

Wie jedes Jahr, müssen Unternehmen mit durchschnittlich mindestens 20 Arbeitsplätzen auch in diesem Jahr bis zum 31. März der Bundesagentur für Arbeit ihre Beschäftigungsdaten anzeigen. Sollte die Beschäftigungsquote nicht erreicht werden, muss die Ausgleichsabgabe an die Integrations- und Inklusionsämter gezahlt werden.

Unternehmen können zur Erstellung der Anzeige und zur Berechnung der Ausgleichsabgabe die kostenfreie Software IW-Elan nutzen. Diese steht auf der Internetseite www.iw-elan.de unter der Rubrik "Download" zur Verfügung. Sie kann aber auch als CD-ROM unter der Rubrik "Service" bestellt werden.

Ab dem Anzeigejahr 2021 ist die elektronische Anzeige mit IW-Elan noch einfacher. Es ist keine Unterschrift und keine postalische Versendung der "Erklärung zur Vorlage bei der Agentur für Arbeit" mehr erforderlich.

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