Gefährdungsbeurteilung: Grundlage für einen guten Arbeitsschutz
Die Unternehmen in Thüringen sind im Arbeitsschutz nachweislich sehr engagiert: Beispielsweise erfüllen laut Gemeinsamer Deutscher Arbeitsschutzstrategie (GDA) ca. 90 Prozent der Betriebe den Mindeststandard eines ergonomisch gestalteten Arbeitsplatzes, davon waren etwa die Hälfte optimal gestaltet. Auch in Kleinbetrieben findet man vielfach eine gesundheitsgerechte Arbeitsgestaltung vor.
Das wichtigste Instrument zur Umsetzung des verpflichtenden Arbeitsschutzes ist die Gefährdungsbeurteilung. Mit ihr sollen vorausschauend Gefährdungen erkannt und abgestellt werden, bevor sie zur Gefahr bzw. Gesundheitsgefahr werden. Allerdings wird eine Gefährdungsbeurteilung noch nicht flächendeckend erstellt. Dies hat oft strukturelle Gründe: So haben vor allem Kleinst- und Kleinbetriebe zum Teil keine ausreichend dokumentierte Gefährdungsbeurteilung.
Gemeinsam mit der DGUV führen wir daher
am 25. September 2023, 13:30 bis ca. 14:30 Uhr,
die Online-Informationsveranstaltung "Gefährdungsbeurteilung - So geht's"
durch.
Interessierte Unternehmen melden sich bitte hier an. Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie rechtzeitig vor der Veranstaltung die GoToMeeting-Zugangsdaten per E-Mail.
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